Soforthilfe nach Einbruch, Defekte &
Baustellen-Risiko
Ein Einbruchschaden, eine defekte Einbruchmeldeanlage oder Toranlage oder eine ungesicherte Baustelle dulden keinen
Aufschub.
Jede Minute ohne Schutz erhöht das Risiko für Vandalismus, Diebstahl und hohe Folgeschäden.
Als Ihr zuverlässiger Partner für Sicherheitstechnik und Bewachung schließen wir Ihre Sicherheitslücke sofort, flexibel und lückenlos.
Mit unserer Kombination aus modernster, schnell einsatzbereiter Sicherheitstechnik und qualifiziertem Personal nach § 34a GewO bieten
wir Ihnen maßgeschneiderte Soforthilfe genau dann, wenn Sie sie am dringendsten brauchen.
Wann ist eine kurzfristige Objektabsicherung notwendig?
- Nach einem Einbruch oder Vandalismus:
Türen, Fenster oder Schaufenster sind zerstört und lassen sich nicht mehr verschließen.
- Defekte Tor- und Türschließanlagen:
Automatische Tore, Brandschutztüren oder Haupteingänge von Gewerbeobjekten stehen offen und die Reparatur verzögert sich.
- Akutes Risiko auf Baustellen:
Wertvolle Maschinen, Werkzeuge oder Materialien sind plötzlich ungeschützt (z. B. bei Ausfall von Zäunen oder Beleuchtung).
- Ausfall bestehender Sicherheitssysteme:
Ihre eigene Alarmanlage oder Videoüberwachung hat einen technischen Defekt.
Unsere schnelle Lösung: Technik &
Personal Hand in Hand
Je nach Situation und Bedarf sichern wir Ihr Objekt technisch, personell oder in einer kombinierten Hybrid-Lösung ab.
1. Schnelle technische Absicherung (Überwachung & Alarm)
Unsere Systeme sind autark, innerhalb weniger Stunden einsatzbereit und benötigen oft nicht einmal eine feste
Stromversorgung vor Ort:
- Mobile Funk-Alarmsysteme: Drahtlose Melder für Türen, Fenster und Innenräume. Bei unbefugtem Zutritt erfolgt die
sofortige Alarmierung.
- Temporäre Videoüberwachung: Intelligente Fotobewegungsmelder oder mobile Kameras mit Live-Aufschaltung und
KI-gestützter Personenerkennung zur Vermeidung von Fehlalarmen.
- Direkte Leitstellenaufschaltung: Alle Alarme und Videostreams laufen in Echtzeit auf einer zertifizierten Notruf- und
Serviceleitstelle (NSL) auf.
2. Personelle Bewachung (§ 34a GewO)
Technik ist stark, aber manchmal ist der menschliche Faktor unverzichtbar. Dank unserer Bewachungserlaubnis nach § 34a
GewO stellen wir Ihnen professionelles Personal:
- Sicherheitspersonal (Objektschutz): Präsenz vor Ort direkt nach dem Vorfall, um das Objekt physisch zu sichern.
- Kontrollgänge & Revierfahrten: Regelmäßige Überprüfung gefährdeter Bereiche, bis die regulären Schließsysteme
wieder funktionieren.
- Interventionsdienst: Löst die mobile Alarmanlage aus, rücken unsere geschulten Sicherheitskräfte sofort zur Überprüfung
und Gefahrenabwehr aus.